Höhere Infrastrukturquote hat Signalwirkung für Erneuerbare

Trotz „Ampel-Aus“: Die eigenständige Infrastrukturquote wurde auf den Weg gebracht. Denn das Bundesfinanzministerium hat Investoren mit einer Verordnung überrascht: Die ursprünglich im 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vorgesehene Infrastrukturquote wird noch vor dem Wahltermin umgesetzt. Mit der Anpassung der Anlageverordnung gibt es nunmehr eine neue Anlagequote von 5 % für Investments in Infrastruktur. Diese gibt Pensionskassen, berufsständischen Versorgungswerken und kleineren Versicherungsunternehmen künftig mehr Flexibilität bei der Anlage ihres Sicherungsvermögens.

Für Privatanleger ist das insofern relevant, als dass institutionelle Investoren jetzt weniger Einschränkungen unterliegen, wenn sie Infrastrukturanlagen in ihre Anlagestrategie aufnehmen.

Denn bisher wurden Infrastrukturinvestments u.a. der Risikokapitalanlagenquote zugerechnet und standen damit in Konkurrenz zu den Assetklassen Private Equity und Private Debt – und das, obwohl die Anlagen nur unzureichend miteinander verglichen werden können, wie unser Co-CEO Florian Martin in einem Artikel von Institutional Money einordnet:

„Nehmen Sie beispielsweise einen Windpark. Der hat geringere Erträge – vielleicht eine Rendite von fünf bis sechs Prozent –, aber auch ein deutlich geringeres Risiko als Hedgefonds, Rohstoffe und andere Risikokapitalklassen. Mit denen war er aber bisher in einer gemeinsamen Quote.“

Deshalb ist neue Regelung ist ein weiterer Schritt zur Mobilisierung privaten Kapitals für die Energiewende und Infrastrukturprojekte, die sowohl Privatanlegern als auch institutionellen Investoren zugutekommt.

Für alle, die es genau wissen wollen: Hier der Link zur Verordnung:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/31/VO

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