FAQ

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Häufig gestellte Fragen zu klimaSubstanz und unsere Antworten

1. Was ist das Besondere am Konzept des KGAL klimaSUBSTANZ?

Der KGAL klimaSUBSTANZ ist einer der ersten Fonds, die nach dem Konzept des deutschen offenen Infrastruktur-Sondervermögens strukturiert sind. Damit hat der Gesetzgeber Privatanlegern bewusst die Möglichkeit gegeben, ohne besonders hohe Einstiegshürden in Infrastruktur zu investieren und zugleich für ein hohes Maß an Anlegersicherheit gesorgt. Andere Vehikel, über die eine Beteiligung an Infrastrukturprojekten möglich ist, weisen dagegen erhebliche Zugangsbeschränkungen auf.
Der KGAL klimaSUBSTANZ ist der erste Fonds nach dem Konzept des Offenen Infrastruktur-Sondervermögens, der sich klar auf Erneuerbare-Energie-Infrastruktur fokussiert. Wir streben an, 80 Prozent des Fondsvermögens in entsprechende Projektgesellschaften zu investieren, vor allem solche, die Windkraft- oder Photovoltaikanlagen errichten oder betreiben. Der Anleger beteiligt sich damit an Sachwerten, die stabile Cash-Flows liefern und gute Ertragschancen bieten. Zehn Prozent des Vermögens bilden die Liquiditätsreserve zur Bedienung von Auszahlungsverpflichtungen. Weitere zehn Prozent werden nach einer Anlaufphase von voraussichtlich vier Jahren in Wertpapieren mit ESG-Fokus angelegt.

Der Fonds hat eine maximale Fremdkapitalquote von bis zu 50 Prozent des Verkehrswerts über alle Assets.

Der KGAL klimaSUBSTANZ investiert schwerpunktmäßig in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. In diesen Staaten sehen wir eine optimale Kombination aus Marktchancen für erneuerbare Energien, attraktivem Förderregime und hoher politischer Stabilität.

Der KGAL klimaSUBSTANZ investiert 80 Prozent seines Vermögens in Erneuerbare-Energie-Infrastruktur. Diese Infrastruktur ersetzt konventionelle Energieerzeugung aus fossilen Energieträgern. Mit seinem Investmentfokus trägt der Fonds damit messbar zur Dekarbonisierung der europäischen Wirtschaft und zum Erreichen des 1,5-Grad-Ziels aus dem Pariser Klimaabkommen bei. Auch das zehnprozentige Wertpapierdepot richtet sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen aus.

Der KGAL klimaSUBSTANZ versteht sich als Fonds mit Impact-Investments. Darunter versteht man Investments, die zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen beitragen. Im Fall des KGAL klimaSUBSTANZ investiert der Fonds mindestens 60%  seines Vermögens in Erneuerbare-Energie-Infrastrukturanlagen, die die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern ersetzen. Damit trägt er positiv und messbar zur Dekarbonisierung und damit zum Erreichen des 1,5-Grad-Ziels aus dem Pariser Klimaabkommen bei.

Der KGAL klimaSUBSTANZ beginnt mit einem Startportfolio von vier Projekten mit einem Wert von insgesamt 60 bis 100 Millionen Euro. Als offenes Infrastruktur-Sondervermögen hat der KGAL klimaSUBSTANZ grundsätzlich eine unbegrenzte Laufzeit und ein unbeschränktes Volumen. KGAL strebt an, nach vier bis sechs Jahren ein Grundportfolio von 15-25 Projekten im Wert von 500 bis 750 Millionen Euro zu erreichen.

Der Verkauf von Anteilen am KGAL klimaSUBSTANZ erfolgt über eine Vielzahl von Vertriebspartnern, darunter Banken, Sparkassen und freien Finanzdienstleistern.

Am KGAL klimaSUBSTANZ können Sie sich ab einer Mindestinvestitionssumme von 25 Euro beteiligen.

Der KGAL klimaSUBSTANZ ist ein teilweise ausschüttender Fonds, der mindestens 50% der ordentlich erwirtschafteten Erträge ausschüttet. Ausschüttungen erfolgen jährlich unmittelbar nach Bekanntmachung des Jahresberichts, somit voraussichtlich im September bzw. Oktober eines jeden Jahres. Informationen zur Ermittlung der Ausschüttungshöhe entnehmen Sie bitte dem Verkaufsprospekt.

Der Fonds verfügt über drei Anteilsklassen, eine für Privatanleger, eine für institutionelle Anleger und eine für vermögensverwaltende Produkte.
Sie können erstmals nach einer Mindesthaltedauer von 24 Monaten Anteile zurückgeben. Die Rückgabe muss mit einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten angekündigt werden und kann zu zwei festgelegten Terminen pro Jahr erfolgen. Die Rückgabetermine sind der 31.01. und der 31.07. des jeweiligen Kalenderjahrs. Um Anteile am KGAL klimaSUBSTANZ zurückzugeben, müssen Sie eine Rückgabeerklärung abgeben. Diese erhalten Sie von Ihrer Depotbank.

Investitionen in Erneuerbare-Energie-Infrastruktur sind grundsätzlich mittel- bis langfristige Investments, ein Wiederverkauf erfordert in der Regel längere Vorbereitungszeit. Aus unserer Sicht sollte die Mindesthaltedauer der Investition drei bis fünf Jahre betragen.

KGAL strebt mit dem klimaSUBSTANZ eine Rendite nach BVI von 4,0 bis 5,5 Prozent an.

Neben einem Ausgabeaufschlag von bis zu fünf Prozent können zusätzlich je nach Institut auch Bank- bzw. Ordergebühren anfallen.

Die Erträge des Fonds (Ausschüttungen, Gewinne aus der Veräußerung der Anteile und ggf. Vorabpauschalen) werden beim Privatanleger als Einkünfte aus Kapitalvermögen ohne Kürzung im Rahmen einer Teilfreistellung der Einkommensteuer unterworfen. Solche Einkünfte unterliegen grundsätzlich einem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % und gegebenenfalls Kirchensteuer).

 

Der Steuerabzug hat für den Privatanleger grundsätzlich Abgeltungswirkung (sog. Abgeltungsteuer), so dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen regelmäßig nicht in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind. Bei der Vornahme des Steuerabzugs werden durch die depotführende Stelle für den Anleger grundsätzlich bereits Verlustverrechnungen vorgenommen und aus der Direktanlage stammende ausländische Quellensteuern angerechnet.

Das Steuerrecht sieht für offene Infrastrukturfonds leider kein eigenständiges Teilfreistellungsverfahren wie bei offenen Immobilienfonds vor. Es wäre zwar grundsätzlich möglich den Fonds unter engen Voraussetzungen als Aktien- oder Mischfonds zu qualifizieren, um so die Inanspruchnahme einer entsprechenden Teilfreistellung von 30 % bzw. 15% zu erreichen.

 

Das Fondsmanagement hat sich aber entschieden, in der Aufbauphase zur Vermeidung von steuerlichen Risiken zunächst darauf zu verzichten. Nach Erreichung eines hinreichend großen Portfolios (nach 4-6 Jahren) werden diese Voraussetzungen aber nochmals geprüft und eine Teilfreistellung z.B. als Mischfonds könnte dann ggf. möglich sein.

Der Markt für Erneuerbare-Energie-Infrastruktur befindet sich auf einem dauerhaften Wachstumspfad, der durch politische Entscheidungen gestützt wird. Die Dekarbonisierung aller Industriesektoren kurbelt die Nachfrage nach erneuerbaren Energien an. Deren Anteil soll bis 2030 von 41 auf 52 Prozent steigen. Bis 2025 werden Investitionen in neu installierte Erzeugungsleistung von mehr als zwei Billionen Euro erwartet. Allein der European Green Deal fördert Investitionen von rund 300 Millionen Euro bis 2030. Auch darüber hinaus dürfte sich das Wachstum fortsetzen, da erneuerbare Energie dauerhaft höchste Priorität in Politik und Gesellschaft genießt und zudem an immer mehr Standorten zu Marktpreisen erzeugt werden kann.

Windkraftanlagen können aus mehreren Gründen trotz Wind stillstehen. Diese können betriebsbedingt sein, u.a. um Wartungsarbeiten vorzunehmen oder weil ein technischer Defekt vorliegt. Diese sind in der Regel aufgrund von Erfahrungswerten kalkuliert oder durch eine Versicherung bzw. Verfügbarkeitsgarantie weitestgehend abgedeckt. Weiterhin können diese Abschaltungen durch behördliche Auflagen bedingt sein, beispielsweise für jahreszeitlichen Vogelschutz oder zum Schallschutz. Diese sind im Normalfall bereits im Rahmen der Betriebsgenehmigung festgelegt worden und auch bereits in der Ertragsvorschau kalkuliert. Es ist daher Aufgabe der KGAL als Asset Manager der Anlagen solche Ausfallzeiten vorausschauend zu kalkulieren und durch die o.g. Sicherungsmaßnahmen zu reduzieren und/oder langfristig in der Wirtschaftlichkeitsberechnung z.B. durch Puffer oder Abschläge auf den Stromertrag zu berücksichtigen.

 

Ein wesentlicher, nicht vorab kalkulierbarer Grund beruht aber auf dem Einspeisemanagement des zuständigen Netzbetreibers. Diese Abschaltungen beruhen auf Eingriffen des Netzbetreibers zur Stabilisierung der Stromnetze, weil zu diesem Zeitpunkt mehr Strom produziert wird, als über die Netze abtransportiert werden kann oder Nachfrage besteht. Solche Eingriffe können auch erfolgen, wenn Reparaturen im Stromnetz erfolgen oder Ausbauarbeiten vorgenommen werden. Die meisten dieser Abschaltungen werden seitens des Netzbetreibers entschädigt – und durch die vom Stromkunden zu leistende EEG-Umlage finanziert.

Die Betreiber von Windkraftanlagen werden bei Abschaltungen im Rahmen des Einspeisemanagements entschädigt, wenn diese über einen Netzanschlussvertrag nach dem EEG verfügen. Die Ermittlung dieser Entschädigung ist komplex, im Grundsatz erfolgt diese aber maximal in Höhe des für die betreffende Anlage festgelegten EEG-Tarifs.

Auch bei PV-Anlagen können Abschaltungen im Rahmen des Einspeisemanagements erfolgen, diese sind aber nicht wie bei den Windkraftanlagen für Außenstehende sichtbar. Ein Anspruch auf Entschädigung durch den Netzbetreiber entsteht ebenfalls in diesem Fall – wenn die Anlage über einen Netzanschlussvertrag nach dem EEG verfügt.

Durch die Energiewende und den Zubau an Erneuerbaren Energien ist es deutlich komplizierter geworden, das Stromnetz stabil zu halten. In Zeiten großer Kohle- oder Gaskraftwerke war es sehr einfach, die Produktion praktisch „auf Knopfdruck“ dem Bedarf anzupassen. Erneuerbare Energien sind hingegen von der Ressourcenverfügbarkeit (Sonne, Wind) abhängig. Um entsprechende Abschalthandlungen zu reduzieren sind daher zwei Bausteine sehr wichtig: strategischer Netzausbau und Speichermöglichkeiten. Ein Netzausbau ist wichtig, um sog. Grünstrom aus Erneuerbaren Energien entsprechend verteilen zu können (Windreicher Norden vs. Sonnenreicher Süden). Speicherkapazitäten wären nötig, um produzierten Grünstrom im Falle von Nachfrageengpässen auch zu einem späteren Zeitpunkt einspeisen und verwenden zu können. Bei beiden Themen steht Deutschland noch vor großen Herausforderungen und gleichermaßen großen Investitionserfordernissen.

Die KGAL beteiligt sich durch zukunftsgerichtete Investitionen in anderen Fonds bereits an Maßnahmen zur Vermeidung von flächenweiten Abschaltungen. So investiert ein von der KGAL verwalteter Fonds für institutionelle Kunden in die Entwicklung von Batteriespeicherprojekten, die mit Solarparks in Italien verbunden werden sollen. Für Bestandsanlagen weiterer Fonds, u.a. auch in Deutschland, prüfen wir die Potenziale solcher Erweiterungen. Ein anderer, in 2022 durch die KGAL aufgelegter Fonds fokussiert sich auf Technologien rund um die Herstellung und Verarbeitung von Wasserstoff und synthetisch erzeugten Kraftstoffen (sog. eFuels). Auch solche Investitionen können, zumindest mittelbar, zu einer verbesserten Netzstabilität führen. Der klimaSUBSTANZ hat sich vorgenommen, zu einem späteren Zeitpunkt auch Investitionen in Batteriespeicher und die vorgenannten neuen Technologien zu prüfen.

Die Bewertung der Infrastruktur-Projektgesellschaften erfolgt quartalsweise entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durch die KVG bestellte und die BAFin zugelassene Bewerter. Die hierfür ausgewählten Wirtschaftsprüfer bewerten diese Vermögensgegenstände sowohl bei Ankauf als auch regelmäßig nach den anerkannten Grundsätzen ordnungsgemäßer Unternehmensbewertung. Die weiteren Vermögensgegenstände (z.B. Wertpapiere und Termingelder) werden mit ihren aktuellen Börsenwerten o.ä. angesetzt. Hierdurch wird sichergestellt, dass sämtliche Fonds-Assets fair und transparent bewertet und Risiken entsprechend berücksichtigt werden.

Der KGAL klimaSUBSTANZ hat über den Partner KGAL Zugriff auf sein erfahrenes Team, seine Marktkontakte und sein Know-how, woraus sich stetig neue Investmentopportunitäten ergeben. KGAL ist ein etablierter Spezialist im Investmentmarkt für erneuerbare Energien und engagiert sich in dem Markt seit 2003. Seitdem hat KGAL 3,2 Milliarden Euro in mehr als 130 Anlagen in elf europäischen Ländern investiert. 60 Mitarbeiter verfügen über fundierte Expertise im technischen Bereich und im Asset Management von Erneuerbare-Energie-Investments.